Compliance und Menschenrechte

Die konsequente Einhaltung geltender gesetzlicher Bestimmungen, Regelungen und freiwilliger Selbstverpflichtungen hat für uns höchste Priorität. Die erforderlichen Rahmenbedingungen hierfür haben wir mit unserem Compliance Programm geschaffen. Basis des Compliance Programms bildet unser Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter von OTTO FUCHS1 – ungeachtet ihrer Aufgabe oder hierarchischen Position – verpflichtend ist. In unserem Verhaltenskodex formulieren wir unseren Anspruch an ein ethisch korrektes Handeln.

Wir bekennen uns zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs und der freien Märkte. Daher dulden wir weder Korruption noch Verstöße gegen das Kartellrecht. Wir setzen uns aktiv für Toleranz und Fairness ein und dulden keine Form von Diskriminierung. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die in unserem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte respektieren und ihrerseits danach handeln.

Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. Dieses Bekenntnis zur Einhaltung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen haben wir zusätzlich in unserer Menschenrechtsrichtlinie formuliert. In unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards erläutern wir, wie wir den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachkommen. 


HINWEISGEBERSYSTEM

Wir ermutigen jeden, auf Umstände hinzuweisen, die auf eine Verletzung von Gesetzen oder internen Regeln schließen lassen. Hierzu haben wir  Ansprechpartner für Compliance benannt und einen externen Vertrauensanwalt bestellt, an die sich Hinweisgeber wenden können. Sämtlichen Hinweisen wird – sofern gewünscht auch unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers –  mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Rechte aller Beteiligter nachgegangen. Die zugehörige Verfahrensordnung sowie die FAQs zum Hinweismanagement stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

Unser Hinweisgebersystem steht allen Personen zur Verfügung, die der Ansicht sind, durch Geschäftstätigkeiten von OTTO FUCHS oder deren Geschäftspartnern geschädigt oder beeinträchtigt zu werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • OTTO FUCHS-Mitarbeiter,
  • Lieferanten,
  • Dienstleister, 
  • Geschäftspartner (einschließlich Zeitarbeitskräfte und Subunternehmer) in jedem beliebigen Land und
  • Jegliche sonstige Externe Parteien.

Interner Ansprechpartner:
OTTO FUCHS KG
Herr Roland Breuer (Chief Compliance Officer)
Derschlager Str. 26
58540 Meinerzhagen
T. +49 2354 733385
compliance@otto-fuchs.com

Externer Vertrauensanwalt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff LL.M.
Loebellstr. 4
33602 Bielefeld
T. +49 521 5573330
M. +49 151 58230321
vertrauensanwalt@thielvonherff.de


1 Ausgenommen ist die Schüco International KG, die ein eigenständiges Compliance Programm realisiert hat